Vorlage - VO-38-BO-2019-435

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens ist nunmehr über die eingegangenen Stellungnahmen zu entscheiden (Abwägung). Als letzter Schritt ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und der Flächennutzungsplan im Wege Berichtigung anzupassen.

 

Von der Beratung und Abstimmung ist Herr Gruß als (noch) Flächeneigentümer ausgeschlossen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist Herr Gruß als Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1 + 2) geprüft.
    Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die vorliegende Fassung der Satzung über den B-Plan Nr. 15 „Erweiterung B-Plan Nr. 4 Podewall“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

 

  1. 3. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des B-Plans Nr. 15 angepasst wird. Der geltende Flächennutzungsplan weist die markierte Fläche als "Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Die Fläche wird künftig als „Reines Wohngebiet“ dargestellt.
    Mit der Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trollenhagen (Anlage 5) rechtswirksam.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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