26.02.2020 - 8 Satzung über den B-Plan Nr. 15 "Erweiterung B-P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 26.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gruß verlässt den Raum. Herr Saß führt zum Beschluss aus und erwähnt, dass die Eingaben der öffentlichen Träger und die Belange der Bürger berücksichtigt wurden. Der Bauausschuss empfiehlt die Zustimmung. Frau Jaworski gibt an, dass der Beschlusstext unter Pkt. 2 hinsichtlich der Bezeichnung der Gemeinde ein Fehler aufweist. Es wird um Berichtigung gebeten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1 + 2) geprüft.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die vorliegende Fassung der Satzung über den B-Plan Nr. 15 „Erweiterung B-Plan Nr. 4 Podewall“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
- Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des B-Plans Nr. 15 angepasst wird. Der geltende Flächennutzungsplan weist die markierte Fläche als "Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Die Fläche wird künftig als „Reines Wohngebiet“ dargestellt.
Mit der Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trollenhagen (Anlage 5) rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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4,1 MB
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545,3 kB
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