Vorlage - VO-35-ZD-22-516

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neverin beabsichtigt, den ortsansässigen Vereinen, Clubs und kulturellen Institutionen sowie der Freiwilligen Feuerwehr Neverin, mehr Planungssicherheit für ihre Aktivitäten zu geben. Das neue System der Bezuschussung mit einem Festbetrag über drei Jahre hat sich als vorteilhaft bewiesen und soll nun für die Jahre 2023, 2024 und 2025 beschlossen werden. Über die Höhe der Zuschüsse muss die Gemeindevertretung entscheiden.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Neverin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Umgang mit Zuschüssen gemäß der genannten Erläuterungen:

 

1. Die unten genannten Zuschüsse gelten widerruflich für die Jahre 2023, 2024 und 2025

2. Das Geld kann mittels formlosen Antrags in einer Summe bargeldlos abgerufen werden

3. Eine finanzielle Beteiligung über die Zuschüsse hinaus ist ausgeschlossen

4. Das Geld ist für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten

5. Die Zuschüsse dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen

 

Zuschusshöhen:

 

Dorfclub Neverin   __________ €

Dorfclub Glocksin   __________ €

Ortsgruppe Volkssolidarität  __________ €

Sportgruppe Post-Telekom  __________ €

Freiwillige Feuerwehr Neverin __________ €

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

   X  

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

5.000,00 €

Gesamtkosten:

00,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

28102.5419000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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