Vorlage - VO-35-BO-21-495

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Bürgermeister wurde die Verwaltung beauftragt, einen Grundsatzbeschluss zur Änderung des o.g. B-Plans zu erarbeiten.

 

Das Planungsziel ergibt sich aus dem Beschlusstext.

 

Die Beschlussvorlage dient der eigentlichen Grundsatzentscheidung durch die Gemeindevertretung. Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten zu ermitteln, die mit dieser Maßnahme einhergehen und für die nächste Gemeindevertretersitzung einen entsprechenden Beschluss vorbereiten.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin fasst den Grundsatzbeschluss, den Bebauungsplan „Eigenheimstandort Neverin West“ zu ändern.

 

Das Planungsziel soll die Schaffung von weiteren Baugrundstücken in der Straße „Am Feldrain“ sein. Die Flächen gegenüber des Regenrückhaltebeckens / der Löschwasserentnahmestelle sollen zur Bebauung freigegeben werden. Die Straßenführung soll in diesem Bereich dem Verlauf des Straßenkörpers angepasst werden, so dass die „Mittelinsel“ entfernt und dadurch mehr Fläche für eine Bebauung in dem Bereich geschaffen wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Planungsangebote einzuholen und zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage zur Vergabe eines Auftrags an ein Planungsbüro zur Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten. Des Weiteren sollen die vorläufigen Kosten für die daraus resultierende Baumaßnahme ermittelt werden. Des Weiteren soll aus diesen Daten ein möglicher Verkaufspreis ermittelt und der Beschlussvorlage beigefügt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

x

Nein (hier nur Grundsatzentscheidung)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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