Vorlage - VO-32-BO-2019-369-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn hat am 14.05.2019 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Erstellung der Satzung über den B-Plan Nr. 3 "Alte Gärtnerei Brunn" der Gemeinde Brunn beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

 

In der Zeit vom 04.11.2019 bis einschließlich 05.12.2019 fand die 1. Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum ersten Entwurf des Bebauungsplans statt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag (Anlage 2) erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung Brunn zur Beratung und Entscheidung vorgelegt (Abwägungsbeschluss).

 

Im Ergebnis der Abwägung wurde ein geänderter Entwurf (2. Entwurf) durch das Planungsbüro erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Billigung vorgelegt wird (Anlage 3 + 4). Dieser Entwurf ist auf Grund von § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach Freigabe durch die Gemeindevertretung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen.

 

Rechtsgrundlagen (BauGB = Baugesetzbuch):

-          § 2 Abs. 2 BauGB

-          § 3 Abs. 2 BauGB

-          § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

Abwägungsbeschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss (zum 2. Entwurf):

 

  1. Der geänderte Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Alte Gärtnerei Brunn" wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 (Anlage 3) gebilligt und beschlossen.
    Der geänderte Entwurf der Begründung einschließlich des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 (Anlage 4) gebilligt.

 

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 mit der geänderten Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

 

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Anlagen

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