Vorlage - VO-35-ZDFi-2020-436

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte durch den Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes des Amtes Neverin.

 

Eine Entlastung wird empfohlen.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist der Bürgermeister von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt gemäß § 60 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Neverin vom 24.09.2020 für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2018.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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