Vorlage - VO-50-BO-2020-241

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) wählt der Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren die Schiedsperson sowie die Stellvertreter.

 

Die Amtszeit der Schiedsperson, Frau Andrea Schubert, endet am 05.01.2021.

Frau Schubert hat bereits erklärt, dass sie sich nicht noch einmal zur Wahl aufstellen lässt.

Die stellvertretende Schiedsperson, Herr Rainer Klatt, hat sich bereiterklärt, den Posten der Schiedsperson zu übernehmen.

 

Nach Rücksprache mit dem für die Ernennung der Schiedspersonen zuständigen Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg kann der Amtsausschuss feststellen, dass sich die Funktion für Herrn Klatt ab dem 06.01.2021 ändert und er dann als Schiedsperson fungiert.

Dies ist u. a. möglich, da es für die Schiedsstelle des Amtes Neverin eine weitere stellvertretende Schiedsperson, Frau Roswitha Clüver, gibt.

 

Die Amtszeit des Herrn Klatt wird durch die Feststellung der neuen Funktion nicht beeinträchtigt. Sie endet planmäßig zum 21.04.2022. Spätestens dann muss eine Neuwahl mit entsprechendem öffentlichen Aufruf erfolgen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Klatt nach der Beendigung der Amtszeit von Frau Schubert als Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Neverin zu bestimmen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss stellt fest, dass die bisherige stellvertretende Schiedsperson, Herr Rainer Klatt, das Amt der Schiedsperson mit Beendigung der Amtszeit von Frau Andrea Schubert ab dem 06.01.2021 übernimmt.

 

Der Wechsel der Funktion ist dem Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg mitzuteilen.

 

Rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit des Herrn Klatt (21.04.2022) ist eine Neuwahl der Schiedsperson einzuleiten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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