Vorlage - VO-42-BO-2020-509

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Fassade des Gemeindehauses in Wulkenzin weist viele Schäden auf. Die Fassade muss dringend instandgesetzt werden.

Für die Leistungsphasen 2-4 liegt für die Planung der Instandhaltung ein Angebot der Architektin Wegner vor. Die Architektin hat bereits den Innenausbau geplant und auch die Baubetreuung vorgenommen. Frau Wegner hat also entsprechende räumliche Kenntnisse zum Gebäude. Aus vorgenanntem Grund wird die LP 1 nicht in Anspruch genommen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt den Planungsauftrag zur Instandsetzung der Fassade am Gemeindehaus Wulkenzin in den Leistungsphasen 2-4 an das Architekturbüro Wegner zu vergeben. Der Auftragswert beträgt netto 3.114,54 €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 3.612,87

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  500

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 51100

Bezeichnung: Gutachten / Vermessungen

Sachkonto: 5625100

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außerplanmäßig durch Gewerbesteuermehreinnahmen bereitgestellt werden.

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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