Vorlage - VO-33-BO-2016-086

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin hat mit Beschluss vom 07.04.2016 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Hohenmin, der Gemeinde Neddemin gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und die dazu gehörige Begründung, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Erkenntnisse wurden in der Zeit vom 24.04.2016 bis zum 04.05.2916

09.05.2016 bis zum 13.05.2016 und

17.05.2016 bis zum 31.05.2016

im Amt Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin im Fachbereich Bau und Ordnung während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Bei der Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt des Amtes Neverin wurde der Übersichtsplan nicht veröffentlicht. Damit liegt ein Bekanntmachungsfehler vor, der zur Folge hat, dass die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs aus Gründen der Rechtssicherheit wiederholt werden muss.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemien beschließt in ihrer heutigen Sitzung die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und dem artenschutzrechlichen Fachbeitrag. Die Auslegung soll in verkürzter Form (14 Tage) erfolgen. Die Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt bekanntzu- machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm  Einwendungen gemacht werden, die von Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werde können.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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