Vorlage - VO-35-BO-2016-185

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das auf dem Flurstück 23/1, der Flur 1, in der Gemarkung Neverin befindliche Gebäude (ehemals Gaststätte) steht schon über längere Zeit leer. Das Gebäude kann vom Zustand her mit einigem baulichen Aufwand einer Nutzung zugeführt werden.

Der Eigentümer beabsichtigt in diesem Gebäude, 3 altersgerechte Wohnungen zu etablieren.

Eine Bauvoranfrage wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass für diese Nutzungsänderung eine Bauleitplanung erforderlich ist. Die schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme für die erforderlichen Bauleitplanungen durch Herrn Walsdorf  liegt vor.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“  gemäß

§ 12 (1) BauGB.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 23/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 23/2, der Flur 1 in der Gemarkung Neverin. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem angefügten Lageplan.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll es sein, in einem leerstehenden, noch nutzungsfähigem Gebäude, 3 altersgerechte Wohnungen einzurichten.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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