09.03.2016 - 11 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Geppert gibt bekannt, dass dieses Objekt derzeit leer steht. Eine Umwidmung von

Nutzung als Gaststätte auf Nutzung als Wohnungen ist bereits erfolgt.

Da der Eigentümer alle mit diesem Vorhaben verbundenen Kosten und Klärungen mit öffentlichen Trägen übernimmt, gibt Herr Geppert der Gemeindevertretung die Empfehlung, über diese Beschlussvorlage positiv abzustimmen. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“  gemäß

§ 12 (1) BauGB.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 23/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 23/2, der Flur 1 in der Gemarkung Neverin. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem angefügten Lageplan.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll es sein, in einem leerstehenden, noch nutzungsfähigem Gebäude, 3 altersgerechte Wohnungen einzurichten.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage