Vorlage - VO-33-BO-2015-063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin hat in ihrer Sitzung am 26.02.2015 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gelände des Kieswerkes Hohenmin.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Im Ergebnis der Prüfung und dem planerischen Aspekt, die PV-Anlage ausschließlich auf Konversionsflächen zu errichten, wird das Plangebiet auf eine Fläche  ca. 14 zurück-

Genommen.

Die Auswertung der Stellungnahmen im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:

  1. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.3 „Solarpark Hohenmin“ wird in der vorliegenden Fassung vom August 2015 beschlossen

Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Hohenmin“ mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie  Angaben dazu welche Arten umweltbezogener Informationen  verfügbar sind, sind mindestens 7 Tage vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Neddemin „ Solarpark Hohenmin“ unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag  nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zum Begründungsentwurf einzuholen

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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