Vorlage - VO-35-BO-2015-168

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 8  „Alter Gutshof Glocksin“

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch.

Das Plangebiet umschließt die beräumte, devastierte Fläche des alten Gutshofes Glocksin, umfassend  die Flurstücke  114/12, 114/13, 114/16, 112/5 und 111/3 der Flur 1 in der Gemarkung Glocksin.

Das Plangebiet ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Das Plangebiet soll zu einem lukrativen Wohn- und Erholungsstandort entwickelt werden.

Mit der Ausarbeitung des  Planentwurfs  soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

Vor Auftragsvergabe soll ein  Wettbewerb zur städtebaulichen Einordnung durchgeführt werden. Für den Gewinner des Wettbewerbs wird ein entsprechender Preis bereitgestellt.

 

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  soll durchgeführt werden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Finanz. Auswirkung

x

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :   30.000   

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  12.000   

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 54100

Bezeichnung: Gutachten- und Vermessungsleistungen

Sachkonto: 5625100

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außerplanmäßig aus der Reserve der liquiden Mittel bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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