Vorlage - VO-35-BO-2015-168
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gutsanlage Glocksin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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16.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch.
Das Plangebiet umschließt die beräumte, devastierte Fläche des alten Gutshofes Glocksin, umfassend die Flurstücke 114/12, 114/13, 114/16, 112/5 und 111/3 der Flur 1 in der Gemarkung Glocksin.
Das Plangebiet ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet.
Das Plangebiet soll zu einem lukrativen Wohn- und Erholungsstandort entwickelt werden.
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
Vor Auftragsvergabe soll ein Wettbewerb zur städtebaulichen Einordnung durchgeführt werden. Für den Gewinner des Wettbewerbs wird ein entsprechender Preis bereitgestellt.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch soll durchgeführt werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 30.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 12.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 54100
Bezeichnung: Gutachten- und Vermessungsleistungen
Sachkonto: 5625100
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außerplanmäßig aus der Reserve der liquiden Mittel bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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