Vorlage - VO-34-BO-2015-158
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 (2) BauGB, Errichtung eines Schuppens in Holzbauweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Gerald Worbs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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27.08.2015
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Sachverhalt
Errichtung eines Schuppens in Holzbauweise
Gemarkung Ihlenfeld, Flur 3, Flurstück 23/8
Antragsteller: Martina und Tino Krause
Am Anger 26
17039 Neuenkirchen, OT Ihlenfeld
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
| Ja |
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x | Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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483,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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465,8 kB
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