Vorlage - VO-34-BO-2015-158

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Errichtung eines Schuppens in Holzbauweise

Gemarkung Ihlenfeld, Flur 3, Flurstück 23/8

 

Antragsteller: Martina und Tino Krause

                      Am Anger 26

                      17039 Neuenkirchen, OT Ihlenfeld

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde erklärt das Einvernehmen nach § 36 (2) BauGB i.V.m. § 34 BauGB.

Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen nicht entgegen. das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

x

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:      

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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