Vorlage - VO-41-BO-2015-076

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Sachverhalt

Im Zuge der Erschließung des Eigenheimstandortes „Schneeglöckchenpark“ wurde für die Ableitung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.

Die Unterlagen liegen im Amt nicht bzw. nicht vollständig vor. Die Einleitung des Niederschlagswassers ist genehmigungspflichtig  Die untere Wasserbehörde hat nunmehr die Gemeinde Woggersin aufgefordert die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung erneut zu beantragen. Um eine Genehmigung zu beantragen sind umfangreiche Unterlagen beizubringen.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Fachbereich Bau und Ordnung des Amtes Neverin zu beauftragen, Kontakt zu den  Planungsbüros aufzunehmen, die die ursprünglichen Planungsunterlagen erarbeitet haben und Abstimmungen zu den beizubringenden Unterlagen zu treffen. Es sind Honorarangebote einzuholen. Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden bevollmächtigt, in Abstimmung mit dem Fachbereich Bau uns Ordnung den Planungsauftrag auszulösen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:     

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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