Vorlage - VO-41-BO-2015-076
Grunddaten
- Betreff:
-
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswassers in Gewässer entsprechend § 60 Wasserhaushaltsgesetz
Wohngebiet "Schneeglöckchenpark" Woggersin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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08.04.2015
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17.06.2015
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23.09.2015
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02.12.2015
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Sachverhalt
Im Zuge der Erschließung des Eigenheimstandortes „Schneeglöckchenpark“ wurde für die Ableitung des Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.
Die Unterlagen liegen im Amt nicht bzw. nicht vollständig vor. Die Einleitung des Niederschlagswassers ist genehmigungspflichtig Die untere Wasserbehörde hat nunmehr die Gemeinde Woggersin aufgefordert die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung erneut zu beantragen. Um eine Genehmigung zu beantragen sind umfangreiche Unterlagen beizubringen.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Fachbereich Bau und Ordnung des Amtes Neverin zu beauftragen, Kontakt zu den Planungsbüros aufzunehmen, die die ursprünglichen Planungsunterlagen erarbeitet haben und Abstimmungen zu den beizubringenden Unterlagen zu treffen. Es sind Honorarangebote einzuholen. Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden bevollmächtigt, in Abstimmung mit dem Fachbereich Bau uns Ordnung den Planungsauftrag auszulösen.
Finanz. Auswirkung
| Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
