23.09.2015 - 7 Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 23.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Der Beschluss wird zurückgestellt
Herr Ernst informiert über den Vororttermin mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Frau Hödl. Vom Amt hat an diesem Termin keiner teilgenommen.
Für den 1. BA (Schneeglöckchenpark) und den 2. BA (Alter Gutshof) liegen keine wasserrechtlichen Erlaubnisse vor.
Für den Neuen Gutshof und Alte Gärtnerei sind die wasserrechtlichen Erlaubnisse abgelaufen. Die Gemeinde hat im Jahr 2008 den Antrag auf Entfristung gestellt. Eine Genehmigung vom Landkreis liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Durch das Amt ist dies zu klären.
Dem Bürgermeister liegt ein Schreiben vom Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Herr Diekow vor. Darin wird mitgeteilt, dass die TAB zuständig ist.
Die GV möchte wissen, ob es im Vertrag Gemeinde/TAB eine Regelung zum Niederschlagswasser gibt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Problematik mit der TAB (Frau Niewelt ) zu klären
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Fachbereich Bau und Ordnung des Amtes Neverin zu beauftragen, Kontakt zu den Planungsbüros aufzunehmen, die die ursprünglichen Planungsunterlagen erarbeitet haben und Abstimmungen zu den beizubringenden Unterlagen zu treffen. Es sind Honorarangebote einzuholen. Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden bevollmächtigt, in Abstimmung mit dem Fachbereich Bau uns Ordnung den Planungsauftrag auszulösen.