Vorlage - VO-34-BO-2015-129
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Havel/Obere Tollense".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Anke Beier
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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14.04.2015
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Sachverhalt
Neufassung einer Satzung
Nach einen Kalkulationszeitraum von fünf Jahren wurde die gesetzlich vorgeschriebene Kostenüber- bzw. –unterdeckung durchgeführt. Für die Gemeinde Neuenkirchen wurde eine Kostenüberdeckung i. H. v. 12.286,90 € errechnet. Der Ausgleich des Kostenüberdeckung soll im Jahr 2015 erfolgen.
Um die Kosten der Gemeinde zu decken und damit die neuen Gebührensätze zur Anwendung kommen können, ist eine Neufassung der Satzung erforderlich.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : 9.064,65 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 21.400 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 55203
Bezeichnung: an Zweckverbände
Sachkonto: 5254400
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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