Vorlage - VO-34-BA-2014-111
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Straße "Am Gutshaus" und ein Teilabschnitt der "Warliner Straße" in Neuenkirchen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen
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Entscheidung
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23.09.2014
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Sachverhalt
Achtung geänderte Beschlussvorlage, da Fehler im Geoinformationssystem aufgetreten!
Die Straße „Am Gutshaus“ wurde im Zeitraum 2004 bis 2011 Grund auf saniert. Nach Beendigung der Maßnahme ist die Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung ist zwingende Voraussetzung für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge. Eine förmliche Widmung für den öffentlichen Verkehr ist bis derzeit noch nicht erfolgt. Die Gemeinde möge daher auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern (StrWG M-V), § 7 i. V. m § 3 Nr.3, die Straße „Am Gutshaus“, gemäß Lageplan, dem öffentlichen Verkehr widmen.
Die Straße wird gemäß § 3 Nr. 3 StrWg M-V als Gemeindeortsstraßen eingestuft.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Straßen „Am Gutshaus“ im Ortsteil Neuenkirchen – siehe beigefügtem Lageplan- gemäß § 7 StrWG M-V der Öffentlichkeit zu widmen. Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindeortsstraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG M-V. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Neuenkirchen gemäß § 14 StrWG M-V.
Über den genauen Verlauf der Straße kann im Amt Neverin Auskunft eingeholt und in entsprechende Kartenunterlagen Einsicht genommen werden.
Finanz. Auswirkung
| Ja |
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X | Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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570,7 kB
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