23.09.2014 - 7 Widmung der Straße "Am Gutshaus" und ein Teilab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 23.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Straßen „Am Gutshaus“ im Ortsteil Neuenkirchen – siehe beigefügtem Lageplan- gemäß § 7 StrWG M-V der Öffentlichkeit zu widmen. Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindeortsstraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG M-V. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Neuenkirchen gemäß § 14 StrWG M-V.
Über den genauen Verlauf der Straße kann im Amt Neverin Auskunft eingeholt und in entsprechende Kartenunterlagen Einsicht genommen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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570,7 kB
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