23.09.2014 - 7 Widmung der Straße "Am Gutshaus" und ein Teilab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ritschel informiert kurz über die Beschlussvorlage.

Nach der Widmung der Straße können Anliegerbeiträge erhoben werden.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Straßen „Am Gutshaus“ im Ortsteil Neuenkirchen  – siehe beigefügtem Lageplan- gemäß § 7 StrWG M-V der Öffentlichkeit zu widmen. Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindeortsstraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG M-V. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Neuenkirchen gemäß § 14 StrWG M-V.

Über den genauen Verlauf der Straße kann im Amt Neverin Auskunft eingeholt und in entsprechende Kartenunterlagen Einsicht genommen werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage