Einleitungsbeschluss zur Durchführung eines Vergabeverfahrens - VO-38-BO-25-691

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezeichnung der Baumaßnahme:

Instandsetzung der Fassade 40WE Trollenhagen

Auszuschreibende Leistung:

  1. Gerüstbauarbeiten
  2. Malerarbeiten
  3. Schlosserarbeiten (Vordächer, Briefkastenanlage)
  4. Fensterbauer (Eingangstüren)

Vergabenummer:

-

Vergabeart:

freihändige Vergabe

Kostenrahmen: 

ca. 200.000,00€

Besonderheiten:

 

Zuschlagskriterien /Gewichtung:

Preis 100%

Einleitung:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

ja

Zuschlag:
Handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V?      

Nein, solange der Planansatz im Haushalt nicht überschritten wird handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Im den Jahren2021 und 2022 wurde die Westseite des 40WE Blockes in Trollenhagen inkl. Der Balkonanlage erneuert.

Nun soll die Ostseite des Gebäudes inkl. der Eingänge und Vordächer erneuert werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die erforderlichen Leistungen zur Instandsetzung der Ost-Fassade des 40WE-Blockes in Trollenhagen über das Amt Neverin auszuschreiben.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

X

Ja

 

ergebniswirksam

X

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

350.000,00 €

Gesamtkosten:

200.000,00 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

11401.5231310

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen: TEST

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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