Vorlage - VO-35-BO-22-505-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat in öffentlicher Sitzung am 12.07.2023 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Eigenheimstandort Neverin West“ gefasst.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Eigenheimstandort Neverin West“ und die Begründung haben in der Zeit vom 14.08.2023 bis zum 15.09.2023 öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden durch Veröffentlichung am 29.07.2023 in der Heimat- und Bürgerzeitung Neverin INFO Nr. 07/2023 ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegung waren die Unterlagen auch auf der Internetseite des Amtes einsehbar.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 28.08.2023 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden von der Planung unterrichtet. Bis zum 01.11.2023 gingen 21 Behördenstellungnahmen ein; von den Nachbargemeinden kamen keine Bedenken oder Hinweise.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in die weitere Abwägung eingestellt. In der Folge wurde der Bebauungsplan in folgendem Punkt geändert: Das Baufeld musste im Süden gekürzt werden und den Neubrandenburger Stadtwerken ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt werden.

 

Die Betroffenenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 22.10.2023. Es gingen drei Stellungnahmen ein. Die Betroffenenbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte durch Veröffentlichung im Internet vom 01.11.2023 bis zum 17.11.2023 auf der Internetseite des Amtes Neverin. Es gingen keine Anregungen aus der Öffentlichkeit ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt. – Abwägungsbeschluss zum Entwurf

Im Ergebnis der Abwägung wurde der endgültige Bebauungsplan durch das Planungsbüro erarbeitet, der hiermit der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. – Satzungsbeschluss

 

Mitwirkungsverbot

Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum Entwurf:

  1.          Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlagen 3 und 4) geprüft.
  1.          Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlagen 3 und 4) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss:

 

  1. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 “Eigenheimstandort Neverin West” der Gemeinde Neverin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Anlage 1). Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gebilligt (Anlage 2).

 

  1. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

X

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirksam

 

 

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Anlagen

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