Vorlage - VO-35-BO-22-550
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung eines Gemeindeweges in der Gemarkung Glocksin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Verfasser:
- Jungmann,Jan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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18.01.2023
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeindevertretung Neverin
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Vorberatung
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11.01.2023
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Sachverhalt
Im Rahmen der Planungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 "Solarpark an der BAB 20, Parkplatz Vier Tore Stadt" der Gemeinde Neverin hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Träger öffentlicher Belange zur aktuellen Planung Stellung genommen.
Unter Punkt 4.1 wird die öffentlich-rechtliche Erschließung des B-Plan-Gebietes infrage gestellt.
Zitat:
"4.1. Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist die gesicherte Erschließung. Laut den Aussagen in der Begründung soll das Plangebiet über einen öffentlichen Gemeindeweg, welcher von der Kreisstraße MSE 72 nach Norden in Richtung Rossow führt, erschlossen sein. Hierzu ist anzumerken, dass dieser öffentliche Gemeindeweg (Flurstück 195/2 der Flur 1 in der Gemarkung Glocksin) nicht bis an das o. g. Plangebiet heranreicht. Der Weg verläuft im Weiteren bis an das Plangebiet heran über das Flurstück 195/1 der Flur 1 in der Gemarkung Glocksin, welches sich in Privateigentum befindet. Insofern be-steht hier noch Klärungsbedarf hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Erschließung."
Für den östlich entlang der Autobahn A20 Verlaufenden Wirtschaftsweg, welcher im Zuge der Errichtung der Autobahn A20 entstanden ist, liegen dem Amt keine Unterlagen zur Widmung vor. Ob der Weg im Zuge des Planfeststellungsverfahrens gewidmet wurde ist unklar.
Um die öffentlich-rechtliche Erschließung des B-Plan-Gebietes im östlichen Bereich sicherzustellen, sollte aus diesem Grund eine Widmung des besagten Weges erfolgen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V)
vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018
(GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der
amtsangehörigen Gemeinde Neverin vom 18.01.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.
1. Gegenstand der Widmung
Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche:
landwirtschaftlicher Weg entlang der A20, nachfolgend bezeichnet als:
„Wirtschaftsweg an der A20“
2. Lage
Gemeinde Neverin, Gemarkung Glocksin, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Flurstück Nr: 2/3, 6/2, 7/2, 17/3, 37/3, 38/4, 45/2, 47/2, 47/4
Teilfläche aus dem Flurstück Nr: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Beginnend am Knotenpunkt „Bahnstrecke Friedland- Neubrandenburg/ A20“ in
nördliche Richtung die Autobahn A20 begleitend, gemäß Lageplan, in Richtung
Rossow/ Staven.
3. Einstufung
Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als
sonstige öffentliche Straße, hier: „Feldweg“
4. Zweckbestimmung
Der Weg dient der Erschließung und Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen
und als Rad-/ Wanderweg für die Einwohner der Gemeinde.
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: nur Anlieger
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: -
in sonstiger Weise: -
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist gemäß
§ 16 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.
Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke,
welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden.
Finanz. Auswirkung
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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476,4 kB
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