11.01.2023 - 7 Widmung eines Gemeindeweges in der Gemarkung Gl...

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Wortprotokoll

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Widmung des Weges zuzustimmen.

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Beschluss:

 

Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V)

vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018

(GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der

amtsangehörigen Gemeinde Neverin vom 18.01.2023 nachstehende Verkehrsfläche dem

öffentlichen Verkehr gewidmet.
 

1.  Gegenstand der Widmung
 Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche:
landwirtschaftlicher Weg entlang der A20, nachfolgend bezeichnet als:
 

„Wirtschaftsweg an der A20“
 

2.  Lage

Gemeinde Neverin, Gemarkung Glocksin, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.

Flurstück Nr: 2/3, 6/2, 7/2, 17/3, 37/3, 38/4, 45/2, 47/2, 47/4

Teilfläche aus dem Flurstück Nr: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Beginnend am Knotenpunkt „Bahnstrecke Friedland- Neubrandenburg/ A20“ in

nördliche Richtung die Autobahn A20 begleitend, gemäß Lageplan, in Richtung

Rossow/ Staven.
 

3.  Einstufung

Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als

sonstige öffentliche Straße, hier: „Feldweg“

4.  Zweckbestimmung

Der Weg dient der Erschließung und Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen

und als Rad-/ Wanderweg für die Einwohner der Gemeinde.

5.  Nutzungseinschränkungen

Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr

Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: nur Anlieger

  Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung

Nutzungszweck: -

in sonstiger Weise: -

6.  Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht

Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist gemäß

  § 16 StrWG M-V die Gemeinde Neverin.

 

 Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke,
            welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

7

7

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage