Vorlage - VO-42-BO-23-635
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Gemeindestraße - Haselstraße - im Erschließungsgebiet Neuendorf (3.Änderung B-Plan Nr.2)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Sebastian Heuer
- Verfasser:
- Heuer, Sebastian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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17.01.2023
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Sachverhalt
Die o.g. Straße im Erschließungsgebiet Neuendorf (3.Änderung B-Plan Nr.2) muss, um dem Charakter einer gesicherten Erschließung zu entsprechen, per Verwaltungsverfügung öffentlich-rechtlich gewidmet werden.
Die Haselstraße soll entsprechend der Vorgaben des B-Planes – 3.Änderung B-Plan Nr.2 – als Mischverkehrsfläche, zu einer öffentlichen Gemeindestraße in Baulastträgerschaft der Gemeinde Wulkenzin gewidmet werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin die Widmung der Haselstraße.
Gegenstand der Widmung
1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: im Erschließungsgebiet Neuendorf, nachfolgend bezeichnet als:
„Haselstraße“
2. Lage
Gemarkung Neuendorf, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Teilfläche aus dem Flurstück Nr.:81/423 und die
Flurstücke Nr. 81/404; 81/408; 81/410; 81/412; 81/414; 81/416
Beginnend an der Straße Gatscher Damm, Verlauf Richtung Osten
(inklusive beider Wendestellen) bis Anbindung an Kornblumenstraße (siehe Lageplan)
3. Einstufung
Die Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3. StrWG M-V als Gemeindestraße – Ortsstraße.
4. Zweckbestimmung
Die Straße dient dem öffentlichen Verkehr innerhalb der Ortslage.
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: keine Einschränkungen
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: Mischverkehrsfläche
in sonstiger Weise: -
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist gemäß
§ 16 StrWG M-V die Gemeinde Wulkenzin.
Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde Wulkenzin.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen? |
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Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden) |
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Ja |
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ergebniswirksam |
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finanzwirksam |
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Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bemerkungen:
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Folgekosten (zu a.) und b.)) |
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Nein |
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Ja |
für Jahr |
i.H.v. |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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355 kB
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