17.01.2023 - 10 Widmung der Gemeindestraße - Haselstraße - im E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 17.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Sebastian Heuer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin die Widmung der Haselstraße.
Gegenstand der Widmung
1. Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: im Erschließungsgebiet Neuendorf, nachfolgend bezeichnet als:
„Haselstraße“
2. Lage
Gemarkung Neuendorf, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Teilfläche aus dem Flurstück Nr.:81/423 und die
Flurstücke Nr. 81/404; 81/408; 81/410; 81/412; 81/414; 81/416
Beginnend an der Straße Gatscher Damm, Verlauf Richtung Osten
(inklusive beider Wendestellen) bis Anbindung an Kornblumenstraße (siehe Lageplan)
3. Einstufung
Die Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3. StrWG M-V als Gemeindestraße – Ortsstraße.
4. Zweckbestimmung
Die Straße dient dem öffentlichen Verkehr innerhalb der Ortslage.
5. Nutzungseinschränkungen
Nutzungsart: Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr
Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: keine Einschränkungen
Fußgänger- und Radverkehr: keine Einschränkung
Nutzungszweck: Mischverkehrsfläche
in sonstiger Weise: -
6. Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht
Träger der Straßenbaulast für die sonstige öffentliche Straße ist gemäß
§ 16 StrWG M-V die Gemeinde Wulkenzin.
Unterhaltungspflichtig ist die Gemeinde Wulkenzin.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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355 kB
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