Vorlage - VO-38-ZD-22-586

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Trollenhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) gesetzliches Mitglied des Verbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ und hat an den Verband Verbandsbeiträge zu zahlen.

Die Gemeinde hat diese Beiträge auf die Eigentümer der jeweiligen Grundstücke umzulegen. Dazu ist eine entsprechende Gebührensatzung zu erstellen. Grundlage dafür ist eine Kalkulation, die regelmäßig anzupassen ist, damit eine Gebührendeckung gewährleistet ist. Die Gemeinde hat für das Jahr 2022 einen Beitrag in Höhe von 30.072,69€ an den Verband zu zahlen. Der Betrag, welcher für die letzte Kalkulation als Grundlage diente, betrug 26.735,90 €. Dies ergibt eine Differenz i. H. v. 3.336,79 €. Daher wurde eine neue Kalkulation durchgeführt.

Damit der neue Gebührensatz zur Anwendung kommen kann, um die Ausgaben der Beiträge decken zu können, ist eine Änderung und Beschlussfassung der o. g. 2. Satzung zur Änderung der Satzung erforderlich.

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Brunn über die Erhebung von Gebühren zur Umlage der Verbandsbeiträgen des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ in der vorliegenden Fassung.

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen?

 

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

   x

Ja

 

ergebniswirksam

x

finanzwirksam

 

  1. bei planmäßigen Ausgaben:

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

26.900 €

Gesamtkosten:

30.072,69 €

im Produktsachkonto ( PSK ):

55203.5254400

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00 €

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Bemerkungen:

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00 €

Folgekosten (zu a.) und b.))

 

Nein

 

Ja

für Jahr

i.H.v.

 

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Anlagen

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