Vorlage - VO-42-BO-22-623

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin hat am 27.08.2019 die Aufstellung zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ beschlossen.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ vom Oktober 2020 lag in der Zeit vom 07.12.2020 bis zum 14.01.2020 öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 04.12.2020.

 

Auf Grund der eingegangenen Hinweise wurde der Entwurf geändert.

 

Der geänderte Entwurf vom Juni 2022 wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.07.2022 beteiligt. Die Öffentlichkeit sowie die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben fristgemäß keine Stellungnahmen zum geänderten Entwurf abgegeben. Die Gemeinde geht davon aus, dass bezüglich der Änderungen keine planungsrelevanten Belange betroffen sind.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:

Abwägungsbeschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit zum Entwurf von Oktober 2020 wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1.1 + 1.2) geprüft.
    Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1.1 + 1.2) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Öffentlichkeit sowie die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben fristgemäß keine Stellungnahmen zum geänderten Entwurf vom Juni 2022 abgegeben. Die Gemeinde geht davon aus, dass bezüglich der Änderungen keine planungsrelevanten Belange betroffen sind.

Satzungsbeschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die vorliegende Fassung (September 2022) der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 (Anlage 3.1 + 3.2) gebilligt.
  2. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan mit der Begründung ist nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

 

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Anlagen

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