Vorlage - VO-33-BO-21-168-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin hat in ihrer Sitzung am 28.10.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Photovoltaikanlage nördlich des Bahnhofs“ beschlossen.

 

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist als Vorentwurf an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte übersandt und von diesem am 22.02.2022 negativ beschieden worden, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 5 Absatz 6 Landesplanungsgesetz (LPlG M-V).

 

Grund für die Ablehnung des Bebauungsplans ist, dass die geplante Anlage nicht mit dem Ziel der Raumordnung gemäß Programmsatz 5.3(9) Absatz 2 LEP M-V vereinbar ist (Details siehe Punkt 2 der beigefügten Anlage 1).

 

Der Zielabweichungsantrag kann jedoch nur durch die Gemeinde Neddemin gestellt werden. Der Entwurf des Antrags ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Er ist hinsichtlich der Matrix (Anlage 2) zu ergänzen.

Bevor der Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden kann, ist durch die Gemeindevertretung ein entsprechender Beschluss zu fassen.

 

Mitwirkungsverbot: 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt:

 

  1. Für das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaikanlage nördlich des Bahnhofs“ ist ein Antrag auf Zielabweichung bei der oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern) einzureichen.

 

  1. Gemäß der Matrix „Voraussetzungen ZAV Freiflächenphotovoltaik“, Kategorie B werden seitens der Gemeinde die nachfolgenden Projekte für das Auswahlkriterium „fortschrittliche finanzielle Kommunal- u.7od. Bürgerbeteiligung“ benannt:
    - …..
    - ….
    - ….

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Auskwirkungen?

x

Nein (nachfoglende Tabelle kann gelöscht werden)

     

Ja

 

ergebniswirksam

 

finanzwirsam

 

 

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Anlagen

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