Vorlage - VO-35-OA-2014-084
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Bettina Spiegelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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12.02.2014
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Sachverhalt
Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 28.11.2013 und Inkrafttreten am 01.01.2014 wie folgt angehoben:
- Gemeindewehrführer von 127,82 € auf 170,00 €
- Ortswehrführer von 102,26 € auf 140,00 €
Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4 FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf.
Hinweis: Die Regelung der Doppelfunktion besteht seit der neuen Verordnung nicht mehr,
somit steht es der Gemeinde frei, wie viel im Fall einer Doppelfunktion gezahlt wird.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neverin beschließt für das Haushaltsjahr 2014 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.
Des Weiteren beschließt sie ab dem Haushaltsjahr 2015, dass:
(Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge und Datum ergänzen)
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
ab 01.01.2015 auf folgende Beträge angehoben wird
bisherige Beträge
- Gemeindewehrführer ________ €/ Monat 127,82 €/ Monat
- Stellv. Gemeindewehrführer ________ €/ Monat. 63,91 €/ Monat
- Jugendwart ________ €/ Monat. 63,91 €/ Monat
- Sicherheitsbeauftragter ________ €/ ¼ Jahr 25,00 €/ ¼ Jahr
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht angehoben wird.
Finanz. Auswirkung
X | Ja | in Höhe der Differenz, zwischen der evtl. beschlossenen Erhöhung und den bisherigen Beträgen |
| Nein |
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I. Gesamtkosten der Maßnahme :
- im Haushaltsjahr 2014: ca. 3.200,00 €
- ab Haushaltsjahr 2015: entsprechend der evtl. beschlossenen Erhöhung
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 3.200,00 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Einrichtungen des Brandschutzes
Sachkonto: 5019000
x | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung, eine evtl. Erhöhung ab 2015 muss in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2015 berücksichtigt werden. |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
x | Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen; ab 2015 ggf. mit der entsprechenden Erhöhung |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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