Vorlage - VO-35-OA-2014-084

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren wurden mit Veröffentlichung der neuen Verordnung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) am 28.11.2013 und Inkrafttreten am 01.01.2014 wie folgt angehoben:

 

-          Gemeindewehrführer               von 127,82 €                            auf                             170,00 €

-          Ortswehrführer                            von 102,26 €                            auf                             140,00 €

 

Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der nach § 4 FwEntschVO M-V für diese Funktionsträger festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf.

 

Hinweis: Die Regelung der Doppelfunktion besteht seit der neuen Verordnung nicht mehr,  

                 somit steht es der Gemeinde frei, wie viel im Fall einer Doppelfunktion  gezahlt wird.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Neverin beschließt für das Haushaltsjahr 2014 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.

 

Des Weiteren beschließt sie ab dem Haushaltsjahr 2015, dass:

 

(Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge und Datum ergänzen)

 

              die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

ab 01.01.2015 auf folgende Beträge angehoben wird

 

                                                                                                                                        bisherige Beträge

-          Gemeindewehrführer                                 ________ €/ Monat        127,82 €/ Monat

-          Stellv. Gemeindewehrführer                   ________ €/ Monat.          63,91 €/ Monat

-          Jugendwart                                               ________ €/ Monat.          63,91 €/ Monat

-          Sicherheitsbeauftragter                   ________ €/ ¼ Jahr          25,00 €/ ¼ Jahr                                                                     

                            die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht angehoben wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

X

Ja

in Höhe der Differenz, zwischen der evtl. beschlossenen Erhöhung und den bisherigen Beträgen

 

Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :

- im Haushaltsjahr 2014: ca. 3.200,00 €

- ab Haushaltsjahr 2015: entsprechend der evtl. beschlossenen Erhöhung

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  3.200,00

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Einrichtungen des Brandschutzes

Sachkonto: 5019000

 

x

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung, eine evtl. Erhöhung ab 2015 muss in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2015 berücksichtigt werden.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

x

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen; ab 2015 ggf. mit der entsprechenden Erhöhung

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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