Vorlage - VO-40-BA-2014-069
Grunddaten
- Betreff:
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Übertragung des Verzichts auf das Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff BauGB und § 22 Denkmalschutzgesetz M-V auf das Amt Neverin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christina Rübekeil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof
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Entscheidung
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22.01.2014
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Sachverhalt
Bei jedem Kaufvertrag, der das Gebiet der Gemeinde betrifft, ist eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung abzugeben. Dieses wird vom Notariat bei dem die Beurkundung stattfand, abgefragt.
Um bei diesem Vorgang die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, wurde die Unterschriftsleistung nach Rücksprache zwischen Herrn Hinz und Frau Brinckmann im April 2012 auf das Amt Neverin übertragen.
Im Vorfeld wird geprüft, ob der Gemeinde ein Vorkaufsrecht nach den o.g. Vorschriften zusteht. Ist dies nicht der Fall, kann dies durch das Amt Neverin erklärt werden.
Zu dieser Thematik fehlte jedoch noch der Beschluss..
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Übertragung der Erklärung:
Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB und
§ 2 Denkmalschutzgesetz M-V auf das Amt Neverin
in den Fällen, in denen der Gemeinde kein Vorkaufsrecht zusteht.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2012
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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415,2 kB
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103,9 kB
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