Vorlage - VO-40-BA-2014-069

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Bei jedem Kaufvertrag, der das Gebiet der Gemeinde betrifft, ist eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung abzugeben. Dieses wird vom Notariat bei dem die Beurkundung stattfand, abgefragt.

Um bei diesem Vorgang die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, wurde die Unterschriftsleistung nach Rücksprache zwischen Herrn Hinz und Frau Brinckmann im April 2012 auf das Amt Neverin übertragen.

Im Vorfeld wird geprüft, ob der Gemeinde ein Vorkaufsrecht nach den o.g. Vorschriften zusteht. Ist dies nicht der Fall, kann dies durch das Amt Neverin erklärt werden.

Zu dieser Thematik fehlte jedoch noch der Beschluss..

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Übertragung der Erklärung:

 

Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB und

§ 2 Denkmalschutzgesetz M-V auf das Amt Neverin

 

in den Fällen, in denen der Gemeinde kein Vorkaufsrecht zusteht.

 

Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2012

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...