Vorlage - VO-34-HA-2013-066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Satzung zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neuenkirchen

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist <<kein Mitglied des Gremiums>> von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Begründung:

 

In der Gemeinde Neuenkirchen gibt es bislang keine gesetzliche Regelung über die Sondernutzung an den Gemeindestraßen innerhalb und außerhalb der Ortslage bzw. an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Sowohl für erlaubnispflichtige Sondernutzungen (z.B. Aufgrabungen, Verlegung privater Leitungen, Aufstellen von Bauzäunen, Bauwagen, Baumaschinen u. s. w.)  als auch für erlaubnisfreie Sondernutzungen (z. B. Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenautomaten mit räumlichen  bzw. zeitlichen Beschränkungen) ist eine eindeutige Rechtsgrundlage notwendig.

 

Die als Anlage zu diesem Beschluss vorliegende Satzung entspricht inhaltlich der von Herrn Sauthoff (Richter am Oberverwaltungsgericht Greifswald) im Überblick 11/1998 veröffentlichten Mustersatzung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

 

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Anlagen

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