12.11.2013 - 9 Beschluss über die Satzung zur Sondernutzung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Greier fragt an, ob in den nächsten Sitzungen zu dieser Satzung eine Gebührensatzung beschlossen wird.

Herr Ritschel informiert, dass die bestehende Gebührensatzung einer Überarbeitung bedarf. 

 

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Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Satzung über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Begründung:

 

In der Gemeinde Neuenkirchen gibt es bislang keine gesetzliche Regelung über die Sondernutzung an den Gemeindestraßen innerhalb und außerhalb der Ortslage bzw. an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Sowohl für erlaubnispflichtige Sondernutzungen (z.B. Aufgrabungen, Verlegung privater Leitungen, Aufstellen von Bauzäunen, Bauwagen, Baumaschinen u. s. w.)  als auch für erlaubnisfreie Sondernutzungen (z. B. Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenautomaten mit räumlichen  bzw. zeitlichen Beschränkungen) ist eine eindeutige Rechtsgrundlage notwendig.

 

Die als Anlage zu diesem Beschluss vorliegende Satzung entspricht inhaltlich der von Herrn Sauthoff (Richter am Oberverwaltungsgericht Greifswald) im Überblick 11/1998 veröffentlichten Mustersatzung. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage