Vorlage - VO-34-BO-2020-414

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die CDU-Fraktion erfolgte die schriftliche Bestätigung einer möglichen Förderung des SV Jahn Neuenkirchen in Höhe von 70.000 Euro (Anlage 1). Auf Grund der Eigentumssituation des Sportplatzes (Erbbauvertrag) ist zu klären, wer den Fördermittelantrag stell, Gemeinde oder SV Jahn. Der SV Jahn hatte im Januar diesen Jahres Angebote eingeholt und daraufhin eine aufgerundete Kostenaufstellung gemacht (siehe Anlage „Bedarfe SV Jahn Förderung Strategiefond“) (Anlage 2). Zuständig für die Bearbeitung des Fördermittelantrages ist das Ministerium für Inneres und
Europa M-V.
Der Bedarf des SV Jahn beläuft sich auf 80.000,00 €, die Förderung beträgt  70.000,00€.

 

 

Mitwirkungsverbot:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, den SV Jahn Neuenkirchen bei der Antragstellung für die Förderung über den Strategiefond des Ministeriums für Inneres und Europa M-V in der angegebenen Höhe zu unterstützen.

Die Gemeinde beschließt außerdem, die fehlenden Eigenmittel dem Verein als zweckgebundenen Investitionszuschuss für Maßnahmen aus Anlage 2 zur Verfügung zu stellen, maximal jedoch 10.000,00 €.

Die Gemeinde beschließt, dass die Vorfinanzierung über die Gemeinde erfolgt.

Hierzu wird das Amt Neverin gebeten folgende Maßnahmen durchzuführen:

1.) Vorbereitung des Förderantrages mit allen erforderlichen Unterlagen.

- Der SV Jahn Neuenkirchen steuert alle erforderlichen Angebote bei (mindestens 3 Bieter je Los).

2.) Erarbeitung eines Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Neuenkirchen und dem SV Jahn Neuenkirchen über die Durchführung und Finanzierung der Investitionsmaßnahme. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

x

Ja

 

 

Nein

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I. Gesamtkosten der Maßnahme: 80.000,00

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  100.000

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 42401

Bezeichnung: Auszahlungen für unbebaute Grundstücke

Sachkonto: 7851000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 2001

Bezeichnung: Kommunaler Sportplatz

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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