18.08.2020 - 12 Beschluss zur Antragstellung von Fördermittel a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiskow erläutert die weitere Vorgehensweise. Der Beginn der Maßnahme soll erst erfolgen, wenn eine schriftliche Bestätigung der Fördermittel vorliegt.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt, den SV Jahn Neuenkirchen bei der Antragstellung für die Förderung über den Strategiefond des Ministeriums für Inneres und Europa M-V in der angegebenen Höhe zu unterstützen.

Die Gemeinde beschließt außerdem, die fehlenden Eigenmittel dem Verein als zweckgebundenen Investitionszuschuss für Maßnahmen aus Anlage 2 zur Verfügung zu stellen, maximal jedoch 10 T€.

Die Gemeinde beschließt, dass die Vorfinanzierung über die Gemeinde erfolgt.

Hierzu wird das Amt Neverin gebeten folgende Maßnahmen durchzuführen:

1.) Vorbereitung des Förderantrages mit allen erforderlichen Unterlagen.

- Der SV Jahn Neuenkirchen steuert alle erforderlichen Angebote bei (mindestens 3 Bieter je Los).

2.) Erarbeitung eines Kooperationsvertrages zwischen der Gemeinde Neuenkirchen und dem SV Jahn Neuenkirchen über die Durchführung und Finanzierung der Investitionsmaßnahme. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage