Vorlage - VO-38-LVB-2020-462

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Träger der Kindereinrichtung Trollenhagen, die JUL gemeinnützige GmbH, hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Möglichkeit bestünde, Fördermittel für einen Umbau des Gebäudes zu beantragen.

 

Der vorgeschlagene Finanzierungsplan sieht folgendermaßen aus:

 

Gesamtkosten (einschl. nichtförderfähige Planungskosten)                735.122,- €.

Eigenanteil JUL GmbH                                                                             92.085,- €.

über ILER-Mittel beantragte Förderung:                                                  484.660,- €.

 

Damit bleibt ein bisher nicht finanziell untersetzter Betrag in Höhe von 158.377,- €.

 

Die Gemeinde Trollenhagen wäre (nach Information des Kämmerers) in der Lage, auf die Jahre 2021 und 2022 verteilt den Betrag in Höhe von 158.377,- zur Verfügung zu stellen.

Allerdings müssen dann andere (in der Diskussion befindliche) Vorhaben der Gemeinde zurückgestellt werden.

Zur Klärung der Eigentumsfrage sollte der Verkauf der Kita an den Träger angestrebt werden.

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung

     0 die Bereitstellung der nichtförderfähigen Kosten in Höhe von 158.377,- €       oder

      0 keine Bereitstellung der nichtförderfähigen Kosten in Höhe von 158.377,- €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 735.122,- , davon für die Gemeinde: 158.377,-€

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  0

 

 

 

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Anlagen

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