Vorlage - VO-42-BO-2020-495
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin - Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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19.05.2020
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Sachverhalt
Am 27.08.2019 hat die Gemeindevertretung Wulkenzin beschlossen, dass der B-Plan Nr.2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ in einem 3.Verfahren geändert werden soll.
Als Planungsziel wurde die Schaffung von dringend benötigten Wohnbauflächen am nordöstlichen Rand von Neuendorf formuliert. Als Plangebiet wurden die an die vorhandenen Bebauungen im Gebiet Vogelbeerenstraße / Kornblumenstraße angrenzenden Teilflächen des ehemaligen 3. BA ausgewiesen.
Auf der Grundlage des Vorentwurfs (Stand: Oktober 2019) erfolgte eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) sind nunmehr untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB). Dazu wurde ein entsprechender Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird hiermit der Gemeindevertretung Wulkenzin zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:
Die eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2 + 3) geprüft.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Des Weiteren wird entschieden, dass der Geltungsbereich im Norden begradigt und die nordöstlichen Randflächen mit in den Geltungsbereich einbezogen werden sollen. Als östliche Grenze wird die vorhandene Nutzungsgrenze (Ackerkante) festgelegt. Die Straßenführung wird auf den alten Stand korrigiert und die Erschließung des neuen Wohngebietes abschließend geplant.
Mittels zeichnerischen und textlichen Festsetzungen wird planerisch sichergestellt, dass das
vereinbarte Volumen von ca. 25 Wohneinheiten eingehalten wird.
Das neue städtebauliche Konzept, Stand: Mai 2020 (Anlage 4) wird durch die Gemeindevertretung gebilligt und ist bei der Erarbeitung des Entwurfs entsprechend zu berücksichtigen.
| Ja |
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x | Nein |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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605,5 kB
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