Vorlage - VO-35-BO-2019-369

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat in ihrer Sitzung am 09.03.2016 die Einleitung des Planverfahrens für die Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 "Wohnanlage am See Neverin der Gemeinde Neverin nach § 12 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

 

Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf wurde in der Zeit vom 28.06.2017 bis 31.07.2017 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 07.06.2017.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) wurden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde der Entwurf erarbeitet und am 13.03.2019 durch die Gemeindevertretung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

 

 

Beteiligung zum Entwurf

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf erfolgte in der Zeit vom 08.04.2019 bis 09.05.2019. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 26.03.2019.

 

Die nunmehr eingegangenen Stellungnahmen sind nach § 1 Abs. 7 BauGB wiederum untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (Abwägungsbeschluss).

 

 

Sofern die Gemeindevertretung dem Abwägungsvorschlag folgt, kann der vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 "Wohnanlage am See Neverin der Gemeinde Neverin als Satzung beschlossen werden (Satzungsbeschluss). Zuvor ist jedoch der dem Vorhaben- und Erschließungsplan zugrundeliegende Durchführungsvertrag zu beschließen.

 

Diese Beschlussvorlage fast die o.g. drei Beschlüsse in einer Abstimmung zusammen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

  1. Der Durchführungsvertrag in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) wird gebilligt. Der Bürgermeister und dessen Stellvertreter werden zur Ausfertigung des Vertrages ermächtigt.
     
  2. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2 + 3) geprüft.
    Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu Eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
     
  3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die vorliegende Fassung der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 9 "Wohnanlage am See Neverin" der Gemeinde Neverin bestehend aus Planteil und textlichen Festsetzungen (Anlage 4) sowie die Begründung (Anlage 5) in der vorliegenden Fassung zu billigen. Damit wird der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 9 "Wohnanlage am See Neverin" der Gemeinde Neverin als Satzung beschlossen.
    Der Beschluss des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

 

Der wirksame Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist ergänzend in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen (§ 6a Abs. 2 BauGB).     

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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Anlagen

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