Vorlage - VO-35-BO-2019-368
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin -
1. Abwägungsbeschluss
2. Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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11.09.2019
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin hat in ihrer Sitzung am 14.11.2018 die Einleitung des Planverfahrens der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage“ der Gemeinde Neverin (im Ortsteil Glocksin) nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf wurde in der Zeit vom 02.01.2019 bis 04.02.2019 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 18.12.2018.
Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) wurden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde der Entwurf erarbeitet und am 10.04.2019 durch die Gemeindevertretung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Beteiligung zum Entwurf
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf erfolgte in der Zeit vom 02.06.2019 bis 03.07.2019. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 16.05.2019.
Die nunmehr eingegangenen Stellungnahmen sind nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB wiederum untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (Abwägungsbeschluss).
Sofern die Gemeindevertretung dem Abwägungsvorschlag folgt, kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin festgestellt werden (Feststellungsbeschluss).
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu Eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die vorliegende Fassung (Stand: 01.08.2019) der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin bestehend aus Planteil und Zeichenerklärung (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung (Anlage 3) in der vorliegenden Fassung (Stand: 01.08.2019) zu billigen. Damit wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin abschließend festgestellt.
Die Flächennutzungsplanänderung ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen (§ 6 Abs. 1 BauGB). Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 BauGB).
Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB).
Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist ergänzend in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen (§ 6a Abs. 2 BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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151,4 kB
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