11.09.2019 - 9 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kosin führt zum Sachverhalt aus.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) geprüft.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu Eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die vorliegende Fassung (Stand: 01.08.2019) der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin bestehend aus Planteil und Zeichenerklärung (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung (Anlage 3) in der vorliegenden Fassung (Stand: 01.08.2019) zu billigen. Damit wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin abschließend festgestellt.

Die Flächennutzungsplanänderung ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen (§ 6 Abs. 1 BauGB). Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam (§ 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 BauGB).

Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB).

Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ist ergänzend in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen (§ 6a Abs. 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage