Vorlage - VO-35-BO-2019-367
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Durchführung einer Probebohrung für die Ermittlung des Grundwasserstandes am Sportplatz beim KTO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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11.09.2019
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Sachverhalt
Die Gemeinde Neverin muss für die Absicherung des Grundschutzes im Bereich eines Wohn-, Gewerbe- und Industriegebietes Löschwasserversorgungseinrichtungen herstellen. Im Bereich KTO/ LAFA/ B-Plangebiet Nr.7 ist keine Löschwasserversorgungseinrichtung vorhanden. Für die Vorplanung der Löschwasserentnahmestellen wurden die Varianten
Feuerlöschentnahmestelle am vorhandenen Soll und unterirdischer Löschwasserbehälter bereits untersucht. Beide Varianten sind für die Absicherung des Grundschutzes geeignet aber auch sehr aufwendig und kostenintensiv. Eine weitere Möglichkeit wäre die Errichtung eines Löschwasserentnahmebrunnens. Um auch diese Variante untersuchen zu können ist zu prüfen ob ein nutzbarer Grundwasserleiter ausgebildet ist.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
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| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : konkrete Kosten können noch nicht beziffert werden, da eine Angebotsabfrage durchgeführt werden muss
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 100.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sachkonto: 7857000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 03
Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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