Vorlage - VO-35-BO-2019-367

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Neverin muss für die Absicherung des Grundschutzes im Bereich eines Wohn-, Gewerbe- und Industriegebietes Löschwasserversorgungseinrichtungen herstellen. Im Bereich KTO/ LAFA/ B-Plangebiet Nr.7 ist keine Löschwasserversorgungseinrichtung vorhanden. Für die Vorplanung der Löschwasserentnahmestellen wurden die Varianten

Feuerlöschentnahmestelle am vorhandenen Soll und unterirdischer Löschwasserbehälter bereits untersucht. Beide Varianten sind für die Absicherung des Grundschutzes geeignet aber auch sehr aufwendig und kostenintensiv. Eine weitere Möglichkeit wäre die Errichtung eines Löschwasserentnahmebrunnens. Um auch diese Variante untersuchen zu können ist zu prüfen ob ein nutzbarer Grundwasserleiter ausgebildet ist.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die Durchführung einer Probebohrung zur Ermittlung des Grundwasserstandes am Sportplatz KTO.

Die Verwaltung wird beauftragt min. drei Kostenangebote einzuholen und einen entsprechenden Vergabevorschlag zu erarbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

X

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme : konkrete Kosten können noch nicht beziffert werden, da eine Angebotsabfrage durchgeführt werden muss

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  100.000 €

 

Ergebnishaushalt

Produkt: 12600

Bezeichnung: Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung

Sachkonto: 7857000

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt: 03

Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle

 

X

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               € beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

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Anlagen

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