Vorlage - VO-42-BO-2019-454
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Änderung und Teilaufhebung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin -
1. Abwägungsbeschluss
2. Satzungsbeschluss
3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin
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Entscheidung
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27.08.2019
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Sachverhalt
Am 18.09.2018 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ (Entwurf mit Stand: August 2018) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung bestimmt.
Daraufhin wurde die Öffentlichkeit durch Auslegung vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 beteiligt. Die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden erfolgte am 04.10.2018.
Die eingegangenen Stellungnahmen (öffentliche und private Belange) wurden untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen (§ 1 Abs.7 und § 1a Abs.2 Satz 3 BauGB). Im Ergebnis dieser (ersten) Abwägung wurde der Entwurf geändert und erneut zur Offenlage bestimmt.
Die zweite öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.04.2019 bis zum 09.05.2019.
Die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden erfolgte am 05.04.2019.
Die nunmehr eingegangenen Stellungnahmen sind wiederum untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (Abwägungsbeschluss).
Sofern die Gemeindevertretung dem Abwägungsvorschlag folgt, kann die 2. Änderung und Teilaufhebung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin als Satzung beschlossen werden (Satzungsbeschluss).
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) geprüft.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu Eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Das Amt Neverin wird beauftragt die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die vorliegende Fassung der Satzung über die 2. Änderung und Teilaufhebung des B-Planes Nr. 2 "Eigenheimstandort Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin bestehend aus Satzungstext und Lageplan (Anlage 3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
- Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes angepasst wird.
Der geltende Flächennutzungsplan weist die markierte Fläche als "Allgemeines Wohngebiet“ aus (Anlage 5). Die Fläche wird künftig als „Reines Wohngebiet“ dargestellt.
Mit der Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wulkenzin rechtswirksam.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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