Vorlage - VO-42-BO-2019-446

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Wulkenzin hat am 20.03.2018 (Nr. VO-42-BO-2018-361) beschlossen, dass zur Schaffung von dringend benötigten Wohnbauflächen am nordöstlichen Rand von Neuendorf angrenzend an die vorhandenen Bebauungen am Gatscher Damm ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Als Plangebiet wurde die Fläche des ursprünglich mit dem B-Plan Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ geplanten 3. Bauabschnittes (BA) ausgewiesen.

 

Es sollten 50 Wohneinheiten (WE) entstehen.

 

Dieses Vorhaben wurde durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte mit Schreiben vom 15.04.2019 abgelehnt, da es mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar ist.

 

Gemäß Punkt 2.1.5. des Anzeige-Erlasses des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt vom 6. Mai 1996 handelt es sich bei den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes M-V um bindendes Recht, über das sich die Gemeinde nicht im Wege der Abwägung hinwegsetzen kann.

 

Somit ist eine Fortführung des Aufstellungsverfahrens (für 50 WE) rechtlich ausgeschlossen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt, das mit Aufstellungsbeschluss vom 20.03.2018 (Nr. VO-42-BO-2018-361) eingeleitete Bauleitplanverfahren zum B-Plan Nr. 6 (ehem. als Nr. 4 bezeichnet) "Erweiterung Neuendorf" der Gemeinde Wulkenzin wird eingestellt.

Dieser Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

 

 

 

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Anlagen

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