Vorlage - VO-34-FI-2013-058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern den Jahresabschluss spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen.

 

Auf der Grundlage des öffentlich rechtlichen Vertrages der Stadt Burg Stargard, der Ämter Stargarder Land, Friedland, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Neustrelitz-Land, Neverin, Woldegk und der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zur Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes mit Sitz in Neverin erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses 2009.

 

Ein entsprechender Prüfbericht inklusive Anlagen zum Jahresabschluss liegt allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.

 

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 60 (1) i. V. mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) beschließt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss für das Jahr 2009 anzuerkennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

X

Nein

 

 

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Anlagen

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