Vorlage - VO-35-BO-2019-348
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin -
1. Abwägungsbeschluss
2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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10.04.2019
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Sachverhalt
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin wurde am 14.11.2018 durch Beschluss eingeleitet.
Die Gemeindevertretung Neverin hat ebenfalls am 14.11.2018 den Vorentwurf (Stand: Oktober 2018) gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.12.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 02.01.2019 bis 04.02.2019.
Mit Datum vom 15.01.2019 liegt eine landesplanerische Stellungnahme vor. Danach entspricht die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung.
Die öffentlichen und privaten Belange sind untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.
Der unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete Planentwurf sowie der Entwurf der Begründung sind durch die Gemeindevertretung zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen. Die Behörden und TöB-Beteiligung ist durchzuführen.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlage 1) beschlossen.
Die Ergebnisse sind im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.
- Der unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete Planentwurf (siehe Anlage 2) der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung (siehe Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung (Planentwurf Stand: 06.03.2019, Begründung Stand: 02.04.2019) gebilligt.
- Der Planentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neverin sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung sind öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (siehe Anlage 4), sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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3,8 MB
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3
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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151,4 kB
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