Vorlage - VO-35-BO-2019-332

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 9 wurde am 09.03.2016 durch Beschluss eingeleitet.

 

Die Gemeindevertretung Neverin hat am 10.05.2017 den Vorentwurf (Stand: April 2017) gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt.

 

-          Die Behörden wurden mit Schreiben vom 07.06.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

-          Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Einwohnerversammlung am 18.07.2017 und durch Auslegung vom 28.06.2017-31.07.2017.

 

Mit Schreiben vom 07.Juli 2017 liegt die landesplanerische Stellungnahme vor; das Vorhaben entspricht den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung.

 

Die öffentlichen und privaten Belange sind untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

 

Der unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete Planentwurf sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind durch die Gemeindevertretung zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen. Die Behörden und TöB-Beteiligung ist durchzuführen.

 

Mitwirkungsverbot:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (siehe Anlagen 1 + 2) beschlossen.
    Die Ergebnisse sind im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen
     
  2. Der unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“ sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden in der vorliegenden Fassung (Stand: Januar 2019) gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Wohnanlage am See Neverin“ sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
    Die betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten (§ 4 Abs. 2 BauGB)

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Ja

 

x

Nein

Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen

 

 

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Anlagen

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