Vorlage - VO-35-BO-2018-296

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 10.01.2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage“ Glocksin beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 27.02.2018 – 02.04.2018 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden am24.01.2018 angeschrieben und um Stellungnahme bis zum 29.03.2018 gebeten.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB wurde in Form einer  Erläuterungsveranstaltung am 29.11.2017 durchgeführt.

Der Scoping- Termin fand am 02.01.2018 im Amt Neverin statt.

 

Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist  kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechen den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

Die Ergebnisse sind im Rahmen des weiteren Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage“ Glocksin wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2018 gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 mit Begründung und Umweltbericht sowie der Artenschutzfachbeitrag einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort, Dauer der Auslegung sowie die Angaben dazu welcher Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde von den Einwendungen nicht gewusst  hat und auch nicht hätte wissen können.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

Nein

(Bitte nachfolgenden Inhalt löschen)

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme :      

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:     

 

Ergebnishaushalt

Produkt:

Bezeichnung:

Sachkonto:

 

Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitionsprojekt:

Bezeichnung:

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung

 

Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen 

 

außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:

 

 

Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 

Gesamtkosten von               beziehen sich auf die Jahre               

 

Folgekosten in Höhe von              

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...