Vorlage - VO-35-BO-2018-277
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer künstlich angelegten Löschwasserentnahmestelle im Bereich des ehemaligen Sportplatzes in Neverin und Aufhebung des Beschluss VO-35-BO-2016-201
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin
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Entscheidung
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14.03.2018
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09.05.2018
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04.07.2018
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Sachverhalt
Verwaltung erbittet Informationen zur ermittelten Wassermenge und weiteren Verfahrensweise.
Laut Protokoll vom 09.05.2018 sollte eine Ermittlung durch Gemeinde und Feuerwehr erfolgen.
Mit Beschluss vom 01.06.2016, VO-35-BO-2016-201, entschied sich die Gemeinde Neverin eine DIN - gerechte Löschwasserentnahmestelle gegenüber der Firma Lafa GmbH herzustellen. Es stellte sich die Frage, ob das Biotop renaturiert wird oder eine Alternative wie zum Beispiel ein Brunnen gebohrt werden sollte.
Die Gemeindearbeiter prüften als Erstes in wie weit eine einfache Zugänglichkeit für die Feuerwehr gewährleistet werden kann. Dies wurde bestätigt, jedoch musste festgestellt werden, dass das Biotop sehr verlandet ist und ein Renaturierungsaufwand unter dem Gesichtspunkt, die geforderte Mindestwassermenge von 200 m³ zu gewährleisten, enorm wäre.
Auf Veranlassung des Bürgermeisters und des Bauausschussvorsitzenden am 20.02.2018, wurde seitens des Amtes geprüft, inwieweit für die Renaturierung des Biotops Fördermittel in Aussicht gestellt werden können. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte ist eine Förderung im naturschutzrechtlichen und auch wasserwirtschaftlichem Sinne nicht möglich.
Das Biotop befindet sich in keinem FFH-Gebiet sowohl auch in keinem Verband aus stehenden Gewässer und Fließgewässern gemäß Wasserrahmrichtlinie.
Eine Alternative zur Teichsanierung wäre die Bohrung eines Brunnes. Dazu erfolgte am 11.07.2017 eine Vorortbegehung zusammen mit dem Bürgermeister Herrn Hesse, dem Bauausschussvorsitzenden Herrn Geppert, der Wehrführung Kam. Brandenburg und Kam. Kosin und der Firma Brunnenbau Schulz aus Friedland.
Laut Aussagen der Brunnenbaufirma muss eine Mindestbohrtiefe von 30-45 m erreicht werden, um an Wasser zu gelangen. Hier wäre es hilfreich eine Prüfung durch die Lagerstättengeologie GmbH Neubrandenburg durchführen zu lassen.
Am 12.09. 2017 erhielten wir seitens der Lagerstättengeologie die Aussagen, dass im Bereich des ehemaligen Sportplatzes eine Fehlbohrung erfolgte. ( bis 83 m Gelände kein Grundwasserleiter vorhanden) Der Grundwasserspiegel ist zwischen 10 und 15 m unter Gelände zu erwarten, so dass der ausschließliche Einsatz einer Tragkraftspritze nicht möglich ist. Es wird eine Unterwassermotorpumpe benötigt.
Es wurde empfohlen eine Erkundungsbohrung durchzuführen, um festzustellen ob ein nutzbarer Grundwasserleiter ausgebildet ist. Um die Ergiebigkeit des Grundwasserleiters zu testen, könnte ein Ausbau zur Grundwassermessstelle mit Pumpenversuch sinnvoll sein. Auch auf der Grundlage der Vorbohrung lässt sich ein Brunnen planen, falls ein Grundwasserleiter in ausreichender Mächtigkeit ausgebildet ist.
Die Kosten für eine Vorbohrung (ca. 60 m) lassen sich grob auf 6.000 – 7.000 € netto/ schätzen. Mit Ausbau zur Grundwassermessstelle und Pumpenversuch wären ca. 12.000 – 15.000 € netto zu veranschlagen. Die Kosten für den Brunnen und Schacht selbst sind
unbekannt und können auch erst in Abhängigkeit der Bohrergebnisse erfolgen.
Weiterhin käme noch die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserbehälters in Betracht. Gemäß Arbeitsblatt „ 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ ist Gemeinde verpflichtet den Grundschutz zu gewährleisten. Für den Bereich, Firmengelände LAFA, REWE, KTO und unter Berücksichtigung des im B-Plan Nr., 7 ausgewiesenen Industriegebietes sind mindestens ca. 200 m³ für eine Löschzeit von 2 h vorzuhalten. Eine genaue Vorhaltemenge ist im Rahmen der Genehmigungsphase abzuklären. Die Kosten für ein Löschwasserbehälter betragen ca. 500 € brutto/m³.
In wieweit die Möglichkeit besteht, das Oberflächenwasser der Objekte Gehweg am Rewe, Radweg Neverin/Rossow und Zufahrt zum KTO, welches derzeit in das Biotop einleitet, als Zuflussmenge für den Löschwasserbehälter genutzt werden kann , ist im Zuge der Planung zu prüfen.
Seitens des Amtes wird daher empfohlen, eine künstliche Löschwasserentnahmestelle im Bereich des ehemaligen Sportplatzes am KTO anzulegen und den Beschluss vom 01.06.2016 VO-35-BO-2016-201 aufzuheben.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung eine künstliche Löschwasserentnahmestelle im Bereich des Sportplatzes am KTO anzulegen.
Die Gemeinde favorisiert
( ) die Planung und Errichtung eines Löschwasserbehälters gemäß DIN 14230 im Bereich
der Zufahrt zum KTO. Mit der Planung ist ein entsprechendes Planungsbüro zu
beauftragen. Dazu sind mind. 3 Angebote einzuholen. Des Weiteren sind entsprechende
Fördermittel zu beantragen
oder
( ) die Probebohrung und ggf. Errichtung eines Löschwasserbrunnens gemäß DIN 14220 mit
Unterwassermotorpumpe.
Der Beschluss vom 01.06.2016 VO-35-BO-2016-201 wird aufgehoben.
Finanz. Auswirkung
X | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : ca. 120.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 39.000 €
Ergebnishaushalt
Produkt: 12600
Bezeichnung: Auszahlungen für Betriebs- und Geschäftsausstattungen
Sachkonto: 7857000
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt: 03
Bezeichnung: Löschwasserentnahmestellen
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
X | Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| überplanmäßig bereitgestellt werden. |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
