09.05.2018 - 8 Errichtung einer künstlich angelegten Löschwass...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Geppert schlägt vor, diesen Beschluss nochmals zurückzustellen. Er führt aus, dass die Kosteneinschätzung des Bau- und Ordnungsamtes sehr hoch seien. Zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr Neverin soll die vorhandene Wassermenge des Teiches ermittelt werden. Die Antwort des Eigentümers des Teiches zur evtl. gemeinsam durchzuführenden Rekultivierung soll ebenfalls abgewartet werden. Die Gemeindevertreter beraten kurz und bestätigen den Vorschlag. Dieser Beschluss wird zurück gestellt.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung eine künstliche Löschwasserentnahmestelle im Bereich des Sportplatzes am KTO anzulegen.

Die Gemeinde favorisiert

 

(  ) die Planung und Errichtung eines Löschwasserbehälters gemäß DIN 14230 im Bereich

      der Zufahrt zum KTO. Mit der Planung ist ein entsprechendes Planungsbüro zu

      beauftragen. Dazu sind mind. 3 Angebote einzuholen. Des Weiteren sind entsprechende

      Fördermittel zu beantragen

 

oder

 

(  ) die Probebohrung und ggf. Errichtung eines Löschwasserbrunnens gemäß DIN 14220 mit

     Unterwassermotorpumpe.

 

Der Beschluss vom 01.06.2016 VO-35-BO-2016-201 wird aufgehoben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.