Vorlage - VO-41-BO-2018-156
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Woggersin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin
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Entscheidung
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31.01.2018
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin hat in ihrer Sitzung am 18.06.2017 die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Woggersin beschlossen. Der Entwurf der Satzung und der Entwurf der Begründung liegen jetzt vor.
Mitwirkungsverbot: (bitte löschen, wenn nicht benötigt)
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:
- Der Satzungsentwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Woggersin wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich der Prüfung der Verträglichkeit für das FFH- Gebiet DE 2245 – 302 „ Tollensetal mit Zuflüssen“ und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird gebilligt.
- Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung einschließlich der Verträglichkeitsprüfung und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabebereich durch die Planung berührt werden kann, zu benachrichtigen. Ort, Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu welche umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können.
- Gemäß BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Satzungs- und Begründungsentwurf einzuholen.
Finanz. Auswirkung
x | Ja |
|
| Nein | (Bitte nachfolgenden Inhalt löschen) |
I. Gesamtkosten der Maßnahme : €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Ergebnishaushalt
Produkt:
Bezeichnung:
Sachkonto:
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Investitionsprojekt:
Bezeichnung:
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung |
| Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen |
| außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur der Deckung sind der Begründung zu entnehmen). |
III. Auswirkung auf die mittelfristige Finanzplanung:
| Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen |
| Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre |
| Folgekosten in Höhe von € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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10 MB
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