31.01.2018 - 8 Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Klarstellun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 31.01.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wurde festgelegt, dass in den Ergänzungsflächen die Geschossigkeit auf 1 Vollgeschoss und die Dachneigung auf min. 35° beschränkt werden soll. Weiterhin wird gewünscht, dass bei der Textlichen Festsetzungen – Teil B die Ausgleichsmaßnahmen auf fruchttragende einheimische Laubbäume geändert werden sollen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung:
- Der Satzungsentwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Woggersin wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich der Prüfung der Verträglichkeit für das FFH- Gebiet DE 2245 – 302 „ Tollensetal mit Zuflüssen“ und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird gebilligt.
- Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Begründung einschließlich der Verträglichkeitsprüfung und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabebereich durch die Planung berührt werden kann, zu benachrichtigen. Ort, Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu welche umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können.
Gemäß BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Satzungs- und Begründungsentwurf einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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10 MB
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